
... gibt einen kurzen Überblick über die Voraussetzungen und den Verlauf einer Ausbildung zum Taxifahrer. Mit dem Erhalt des Personenbeförderungsscheines (P-Schein) ist die Möglichkeit einer sicheren und dauerhaften Anstellung mit gutem Verdienst gegeben, wobei eine ausgesprochen gute Anpassung an persönliche Bedürfnisse (Arbeitszeit, Urlaubs- und Geldbedarf ...) für Festfahrer oder (studentische) Aushilfen geboten wird.
... um baldmöglichst Taxifahren zu können?
• Beim Landeseinwohneramt
(LEA) ist zunächst der P-Schein zu beantragen.
Landeseinwohneramt Berlin
(Fahrerlaubnisse / Personenbeförderung)
Puttkamerstraße 16-18
10969 Berlin
Tel: 699 - 0
Sprechzeiten:
• Montag 7:30 bis 14:30 Uhr, Dienstag11:00 bis 18:00 Uhr, Donnerstag
11:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 7:30 bis 12:00 Uhr.
Es sollte eine kompetente
Taxischule besucht werden, die bestens auf die Ortskundeprüfung beim
LEA vorbereitet.
Für den Erwerb des P-Scheins müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt
sein:
• Der Antragsteller muß mindestens 21 Jahre alt sein
• Er muß einen Führerschein besitzen
• Ein Führungszeugnis ist zu beantragen
Beim LEA müssen Personalausweis und Führerschein vorgelegt, das
polizeiliche Führungszeugnis bei einer Meldestelle beantragt werden.
Darüber hinaus muß später noch eine amtsärztliche und
eine medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgen und die Ortskundeprüfung
abgelegt werden. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen
Teil. Die Gebühren für Bearbeitung, Führungszeugnis und Prüfung
liegen z.Zt. bei etwa Euro 100,-. Hinzu kommen die Gebühren für
die ärztlichen Untersuchungen in Höhe von ca. Euro 110,-. Es entstehen
also Kosten von ca. Euro 220,-.
Die Bearbeitung des Antrags dauert ca. 2-3 Monate; anschließend erhält man einen Termin für die Ortskundeprüfung, der in der Regel noch einmal vier Wochen später liegt. Diese Zeitspanne reicht normalerweise auch zur Vorbereitung auf die Prüfung, wenn man beim Lernen von einer kompetenten Taxischule unterstützt wird.